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   BVerwG, 07.06.1991 - 3 B 31.91   

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BVerwG, 07.06.1991 - 3 B 31.91 (https://dejure.org/1991,6648)
BVerwG, Entscheidung vom 07.06.1991 - 3 B 31.91 (https://dejure.org/1991,6648)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juni 1991 - 3 B 31.91 (https://dejure.org/1991,6648)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fragen im Zusammenhang mit der Hinzurechnung von neu errichteten Stallplätzen für Kühe auf die Plätze des Altstalls und deren revisionsrechtliche Relevanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.12.1990 - 3 C 5.89

    Recht der Landwirtschaft: Voraussetzugen für die Geltendmachung einer besonderen

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1991 - 3 B 31.91
    Das angefochtene Urteil weicht - wie die Beschwerdeführerin dargelegt hat (§ 133 Abs. 3 VwGO n.F.) - von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 3 C 5.89 und BVerwG 3 C 33.90 - ab.
  • BVerwG, 24.05.1965 - III B 10.65

    Abweichung eines Urteils von einer anderen Entscheidung - Gefährdung der

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1991 - 3 B 31.91
    Dieses zeitliche Zusammenfallen steht aber der Zulassung der Revision wegen Abweichens von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nicht entgegen, da eine die Divergenzrevision eröffnende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts selbst noch nach Eingang der Nichtzulassungsbeschwerde ergehen kann (Beschluß vom 24. Mai 1965 - BVerwG 3 B 10.65 - Buchholz 310 § 132 Nr. 49).
  • BVerwG, 13.12.1990 - 3 C 33.90

    Recht der Landwirtschaft: Voraussetzungen für die Anerkennung einer abweichenden

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1991 - 3 B 31.91
    Das angefochtene Urteil weicht - wie die Beschwerdeführerin dargelegt hat (§ 133 Abs. 3 VwGO n.F.) - von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 3 C 5.89 und BVerwG 3 C 33.90 - ab.
  • BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 34/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Geltendmachung - nachträgliche Divergenz -

    Anders als in den Fällen, in denen es erst nach Einreichung der Beschwerdebegründung zu höchstrichterlichen Klärung der Rechtsfrage kommt, muss der Beschwerdeführer die - ja nun nicht mehr gegebene - grundsätzliche Bedeutung nicht darlegen (vgl dagegen zur "Klärung" durch oberstgerichtliche Entscheidung erst nach Einreichung der Beschwerdebegründung zB BSG SozR 1500 § 160 Nr. 25- Klärung nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist; BVerwG Beschluss vom 24.5.1965 - 3 B 10.65 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 49 - "Klärung" nach Eingang der Beschwerde; BVerwG Beschluss vom 20.3.1985 - 3 B 83.84 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 230; BVerwG Beschluss vom 7.1.1993 - 4 NB 42.92 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 74 S 122; BVerwG Beschluss vom 14.2.1997 - 1 B 3.97 - Juris; BVerwG Beschluss vom 22.12.1997 - 1 B 226.97 - Buchholz 132.0 § 1 1. StARegG Nr. 8; BVerwG Beschluss vom 21.2.2000 - 9 B 57.00 - Juris RdNr 6; BVerwG Beschluss vom 8.6.2007 - 8 B 101/06 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff 2 VwGO Nr. 15; BVerwG Beschluss vom 6.4.2009 - 10 B 62/08 - Juris RdNr 5; BFH Beschluss vom 27.1.1995 - VIII B 105/94 - BFH/NV 1995, 808 = Juris RdNr 5; BFH Beschluss vom 16.12.1999 - IV B 32/99 - BFH/NV 2002, 1160 = Juris RdNr 8; BFH Beschluss vom 19.9.2007 - XI B 52/06 - BFH/NV 2008, 63 = Juris RdNr 18; BFH Beschluss vom 24.8.2000 - IV B 158/99 - Juris RdNr 6; BFH Beschluss vom 11.11.2011 - V B 19/10 - BFH/NV 2012, 459 = Juris RdNr 4; BFH Beschluss vom 5.3.2014 - V B 14/13 - BFH/NV 2014, 918 = Juris RdNr 11; für Divergenzrüge auch im Falle des Ergehens der berufungs- und der revisionsgerichtlichen Entscheidung am selben Tag vgl BVerwG Beschluss vom 7.6.1991 - 3 B 31/91 - Juris; nachträgliche Divergenz als Zulassungsgrund offengelassen von BGH Beschluss vom 5.5.2011 - IX ZB 77/10 - Juris RdNr 2).
  • BVerwG, 28.07.2004 - 1 B 22.04
    Zwar steht der Umstand, dass das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erst nach der berufungsgerichtlichen Entscheidung erging und dem Berufungsgericht deshalb nicht bekannt sein konnte, einer Divergenzrüge nicht entgegen (vgl. Beschluss vom 7. Juni 1991 BVerwG 3 B 31.91 Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 299; vgl. auch Pietzner, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO § 132 Rn. 74).
  • BVerwG, 18.05.1992 - 9 B 52.92

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Ferner ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Revision wegen Divergenz, § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, auch dann zuzulassen, wenn als Zulassungsgrund zwar § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO angeführt wird, über die als rechtsgrundsätzlich klärungsbedürftig genannte Rechtsfrage aber eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt, diese in dem Urteil, gegen das die Zulassung der Revision erstrebt wird, jedoch abweichend beantwortet worden ist (Beschluß vom 11. Mai 1966 - BVerwG 8 B 109.64 - BVerwGE 24, 91 [BVerwG 11.05.1966 - VIII B 109/64]; vgl. auch Beschluß vom 7. Juni 1991 - BVerwG 3 B 31.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 299).
  • BVerwG, 18.05.1992 - 9 B 53.92

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe - Verfolgung syrisch-orthodoxer Christen in der

    Ferner ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Revision wegen Divergenz, § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, auch dann zuzulassen, wenn als Zulassungsgrund zwar § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO angeführt wird, über die als rechtsgrundsätzlich klärungsbedürftig genannte Rechtsfrage aber eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt, diese in dem Urteil, gegen das die Zulassung der Revision erstrebt wird, jedoch abweichend beantwortet worden ist (Beschluß vom 11. Mai 1966 - BVerwG 8 B 109.64 - BVerwGE 24, 91 [BVerwG 11.05.1966 - VIII B 109/64]; vgl. auch Beschluß vom 7. Juni 1991 - BVerwG 3 B 31.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 299).
  • BVerwG, 04.05.1992 - 9 B 51.92

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Ferner ist noch ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Revision wegen Divergenz, § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, auch dann zuzulassen, wenn als Zulassungsgrund zwar § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO angeführt wird, über die als rechtsgrundsätzlich klärungsbedürftig genannte Rechtsfrage aber eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt, diese in dem Urteil, gegen das die Zulassung der Revision erstrebt wird, jedoch abweichend beantwortet worden ist (Beschluß vom 11. Mai 1966 - BVerwG 8 B 109.64 - BVerwGE 24, 91 [BVerwG 11.05.1966 - VIII B 109/64]; vgl. auch Beschluß vom 7. Juni 1991 - BVerwG 3 B 31.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 299).
  • BVerwG, 04.05.1992 - 9 B 50.92

    Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Ferner ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Revision wegen Divergenz, § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, auch dann zuzulassen, wenn als Zulassungsgrund zwar § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO angeführt wird, über die als rechtsgrundsätzlich klärungsbedürftig genannte Rechtsfrage aber eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vorliegt, diese in dem Urteil, gegen das die Zulassung der Revision erstrebt wird, jedoch abweichend beantwortet worden ist (Beschluß vom 11. Mai 1966 - BVerwG 8 B 109.64 - BVerwGE 24, 91 [BVerwG 11.05.1966 - VIII B 109/64]; vgl. auch Beschluß vom 7. Juni 1991 - BVerwG 3 B 31.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 299).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.09.1997 - A 16 S 2354/97

    Zulassung der Berufung wegen Divergenz - Entscheidungserheblichkeit

    1.2 Dieser objektive Widerspruch zwischen der Entscheidung des Verwaltungsgerichts und der genannten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - auf die Kenntnis oder das Kennenmüssen des Urteils vom 15.4.1997 durch das Verwaltungsgericht kommt es nicht an (vgl. BVerwG, Beschluß vom 7.6.1991 - 3 B 31.91 -, Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 299 m.w.N.) - rechtfertigt die Zulassung wegen Divergenz gleichwohl aber nicht.
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